Aumüller Druck Regensburg

Selbstverpflichtung soziale Standards

Wir übernehmen Verantwortung
für Mitarbeitende
und Umwelt

Aumüller Druck Regensburg übernimmt Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, unsere Lieferanten und unsere Umwelt. Deshalb haben wir für unser unternehmerisches Handeln soziale Standards definiert. 

Genauso wichtig wie soziale werden in unserem Unternehmen die ökologischen Standards bewertet, denn nur in einer intakten Umwelt ist eine sozial gerechte Gesellschaft möglich. 

Selbstverpflichtung Soziale Standards

 

Präambel:

Dieser Verhaltenskodex ist als Selbstverpflichtung konzipiert Den Beschäftigten wird der Verhaltenskodex in geeigneter Art und Weise zur Kenntnis gegeben; sie verpflichten sich, entsprechend zu agieren.

 

Selbstverpflichtung

Die Aumüller Druck GmbH & Co.KG achtet und respektiert die geltenden Rechte und Gesetze der Länder in denen sie tätig ist. Ebenso erkennt sie allgemeingültige internationale Normen und ethische Verhaltensregeln an. Ausdrücklich erwähnt ohne Ausschluss nicht Erwähnter gilt dies in Bezug auf:

  • Fairness und Ehrlichkeit
  • Vertraulichkeit und Geheimhaltung
  • Kartellrecht
  • Bestechlichkeit und Korruption
  • Menschenwürde und Menschenrechte
  • Internationale Arbeits-Standards
  • Gesundheit und Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz und Ressourcenschonung
  • Nicht-Diskriminierung
  • Meinungsfreiheit
  • Gewaltanwendung und Belästigung
  • Privatsphäre
  • Qualität

 

Fairness und Ehrlichkeit

Wir, agieren unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden arbeiten wir vertrauensvoll zusammen.

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden vom Unternehmen und seinen Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Kartellrecht

Wir verpflichten uns zu fairem Wettbewerb unter Beachtung des Kartellrechtes und sonstiger wettbewerbsregulierender Gesetze. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie der Missbrauch der eigenen Marktmacht widersprechen unserem Leitbild.

Bestechlichkeit und Korruption

Wir lehnen Bestechung und Korruption ab und tolerieren diese Verhaltensweise auch nicht. Unsere Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten zu Kunden oder Lieferanten entstehen.

Bei Geschenken und Einladungen die der Höflichkeit entsprechen wird streng beachtet, dass diese bei vernünftiger Betrachtungsweise keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen haben können.

Menschenwürde und Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen erfolgen.

Internationale Arbeits-Standards

Wir lehnen Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab und halten die entsprechenden Gesetze ein. Wir lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft ab.

In diesem Zusammenhang garantieren wir die Einhaltung der Internationalen Arbeits-Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und insbesondere die folgenden Übereinkommen:

  • Nr. 29 Zwangsarbeit, 1930;
  • Nr. 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948;
  • Nr. 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
  • Nr.100 Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951;
  • Nr. 105 Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
  • Nr. 111 Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958
  • Nr. 138 Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973;
  • Nr. 182 Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999;

 

Gesundheit und Arbeitssicherheit

Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Umweltschutz und Ressourcenschonung

Wir verwenden in allen Abteilungen umweltfreundliche Praktiken. Wir haben angemessene Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltige Entwicklung implementiert, insbesondere

  • Erfüllung aller anwendbaren deutschen Umweltschutz-Gesetze und Verordnungen
  • Begrenzung des Einflusses unserer Aktivitäten auf die Umwelt, inklusive der Reduzierung der Energienutzung, der natürlichen Ressourcen und der Entsorgungsmengen sowie Kontrolle der Emissionen und jeglicher Art der Belastung entsprechend den Anforderungen der Deutschen Gesetzgebung.
  • Vorbeugung und Reduzierung der Umweltrisiken unserer Aktivitäten und Produkte, inklusive Gesundheitliche Risiken entsprechend den Anforderungen der Deutschen Gesetzgebung.

 

Nicht-Diskriminierung

Bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen, werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

Meinungsfreiheit

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.

Gewaltanwendung und Belästigung

Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Privatsphäre

Die Privatsphäre wird geachtet.

Qualität

Die Qualität unserer Leistung hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Wir unterhalten entsprechende Managementsysteme und leben diese.